Staatsanwaltschaft Halle bringt AfD-Rechtsaußen Björn Höcke auch wegen Verwendung eines verbotenen Spruchs bei Rede in Gera im Dezember vor Gericht.
Der Rechtsaußen soll die verbotene Losung der Sturmabteilung von Hitlers NSDAP „Alles für Deutschland!“ auch bei einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember verwendet haben. Dabei soll Höcke als Redner den ersten Teil der Losung „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Bisher habe sich Höcke nicht zu dem Vorwurf geäußert, heißt es.
Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gemeinsam mit einem vergleichbaren Fall aus Merseburg aus dem Jahr 2021 verhandeln, für den sichverantworten muss. Wegen Sicherheitsbedenken und Platzmangel wurde der Prozess in die Hochsicherheitsabteilung des Justizzentrums verlegt, die u. a. mit schusssicheren Panzerglas-Fenstern gesichert ist.
Höcke soll auch damals gesagt haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Als ehemaliger Geschichtslehrer – so der Vorwurf der ersten Anklage – habe er gewusst: „Alles für Deutschland“ ist ein verbotener Spruch. Im Fall einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafe .Auch in Mühlhausen sitzt Höcke wohl noch vor der Thüringer Landtagswahl am 1. September auf der Anklagebank.
Grund ist ein Post von Höcke beim Messenger-Dienst Telegram aus dem Jahr 2022. Nach einer Gewalttat in Ludwigshafen schrieb der Thüringer AfD-Chef dort: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.
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