Der AfD-Politiker Björn Höcke muss sich wegen mutmaßlicher Volksverhetznug vor Gericht verantworten. Womöglich wird der Termin im April nicht der einzige ...
Im April muss sich der AfD-Politiker Björn Höcke wegen mutmaßlicher Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Womöglich wird es nicht das letzte Mal sein.nach Angaben vom Mittwoch vor, bei einer Rede im Dezember eine verbotene Parole der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen Partei NSDAP verwendet zu haben.
Er soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Losung der SA war. Der Prozess wegen des Vorwurfs der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18. April und ist bis Mitte Mai terminiert.
Dabei habe er gewusst, dass gegen ihn bereits ein Strafverfahren wegen des Verwendens der Parole laufe und dass ihre Nutzung strafbar sei. Nun wird ihm das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Halle.kommt auf Höcke ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zu.
Darin kommentierte Höcke einen tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Oggersheim unter anderem mit den Worten: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien läßt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Höcke ist Spitzenkandidat seiner Partei. Die AfD liegt in Umfragen derzeit vorn.Verstorbener CDU-Politiker
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