Der Bundesrechnungshof hält die geplante Schuldenaufnahme der Bundesregierung, um die hohen Energiepreise zu bekämpfen, für verfassungswidrig.
Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Aufnahme von Schulden für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. „Die vorgesehene Kreditaufnahme ‚auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Berliner Zeitung vorliegt.
Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird – aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden.
„Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans weiter“, heißt es in dem Bericht. Der Rechnungshof plädiert dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies sei nach Ansicht der Behörde möglich und mit Blick auf die angesprochenen Bedenken auch angezeigt.
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