Das Justizministerium will in seinem Eckpunkten zu einem Digitale-Gewalt-Gesetz auch Unternehmen schützen. Gerichtsentscheidungen machen deutlich, dass dieser Plan nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Ob und wann es zu einem Gesetz kommt, das Betroffene von digitaler Gewalt schützt, ist offen.
Vor einem Jahr machte das Justizministerium den ersten Schritt zu einem Gesetzesvorhaben, das im Koalitionsvertrag vereinbart ist und veröffentlichtezunächst „Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt“. Kurz darauf, am 25. April 2023, folgten Erläuterungen dazu.
Das BMJ muss also seine Idee, auch falsche Restaurantbewertungen als Digitale Gewalt zu definieren, nun möglicherweise aufgeben. Denn in den Eckpunkten geht es zentral darum, in Fällen digitaler Gewalt die Herausgabe der Bestandsdaten von Täter*innen zu erreichen, um diese dann zivilrechtlich verklagen zu können.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die bisher vorgelegten Eckpunkte auch an anderen Stellen und dabei gerade bei der Regelung zu Accountsperren Lücken aufweisen. Sie verhalten sich bislang insbesondere nicht zu volksverhetzenden Inhalten.eingebracht. Bei hetzerischen Inhalten sollen demnach sowohl Personen aus betroffenen Gruppen eine Accountsperre bei Gericht beantragen können, als auch Verbände als Vertreter*innen der Gruppen.
Das BMJ muss jetzt aktuelle Rechtssprechung auswerten und möglichst zügig einen guten Entwurf vorlegen, damit wir ihn im Parlament zügig verabschieden können. Wir brauchen eben auch dieses Instrument angesichts des massiven und systematischen Drucks der zum Beispiel auf Kommunalpolitik ausgeübt wird. Das gefährdet unsere Demokratie.
Entweder einigt sich die Koalition, doch noch und dann gibts ein Digitale Gewaltschutzgesetz, das diesen Namen nicht verdient, weil es viele Gewaltformen überhaupt nicht adressiert und am Ende mehr schadet als nutzt.
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