Das Internet besteht nicht nur aus Google und Meta, sondern auch aus Hobby-Foren und Back-Blogs mit Kommentarspalte. Doch welche Regeln des europäischen Digitale-Dienste-Gesetzes für sie gelten, ist nicht vollständig klar. Dabei ist das Gesetz bereits seit Februar in Kraft.
, welche Pflichten Online-Diensteanbieter haben, wie sie mit rechtswidrigen Inhalten umgehen sollen und welche Rechte Nutzer:innen etwa bei Moderationsentscheidungen haben. Besonders hohe Anforderungen gelten dabei für die ganz Großen: also für Google, Meta und Co. Aber wie es für manche der „Kleinen“ aussieht und an welche Regeln sie sich genau und wie halten müssen, ist an vielen Punkten noch ungeklärt.
Zu den Basis-Pflichten für Vermittlungsdiensten gehört es unter anderem, klare Kontaktinformationen für Behörden und Nutzende bereitzustellen. Hosting-Dienste müssen zusätzlich etwa Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten. Online-Plattformen haben dazu noch Transparenzberichtspflichten. Und je nach Größe des dahinterstehenden Unternehmens müssen sie auch ein Beschwerdemanagement einrichten.
Momentan ist die BNetzA formell noch nicht für den DSA zuständig, sie soll es aber bald sein. Das liegt daran, dass das deutsche Gesetz zur Umsetzung des DSA zum Stichtag im Februar noch nicht fertig war. Der BundestagOb es dann Klarheit gibt? Die BnetzA macht wenig Hoffnung: „Ob bis dahin auf europäischer Ebene eine einheitliche Auslegung der Definitionen erzielt werden kann, ist noch nicht absehbar“, heißt es in der Antwort auf unsere Anfrage.
Aber auch wenn man einfach annimmt, dass ein Backblog unter die Regeln für Hostingdienste fällt: Nicht alle passen zur Realität eines solchen Angebots. So sollen sie etwa in ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ angeben, welche „Leitlinien, Verfahren, Maßnahmen und Werkzeuge“zur Moderation von Inhalten eingesetzt werden. Doch Geschäftsbedingungen sucht man oft vergeblich, wenn es kein Geschäft gibt.
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