Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, zu prüfen, ob Asylverfahren außerhalb der EU durchgeführt werden können. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hält das für nicht umsetzbar.
sorgte. Die Forderung der unionsgeführten Länder, dass Asylverfahren künftig auch in Nicht-EU Drittstaaten durchgeführt werden sollte, hatte die SPD-Ministerpräsidenten überrascht und zu einer stundenlangen Verzögerung geführt.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Migrationsforscher Gerald Knaus, der auch als Vordenker des EU-Türkei-Deals gilt. Am Ende des Treffens im KanzleramtAsylverfahren unter der Obhut des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR ablaufen sollen. Deutschland ist dort zweitgrößte Zahlernation. Die Camps, die sich die Union offenbar vorstellt, sollen von der Organisation gemanagt werden. Auch soll das UNHCR dafür stehen, dass die Verfahren rechtlich sauber verlaufen.
Es sei zwar möglich, dass zwischen den Staaten Vereinbarungen zu Überstellungen bei der Zusammenarbeit im Asylbereich getroffen werden könnten, doch müssen solche Maßnahmen den Schutz von Flüchtlingen sicherstellen und insgesamt erweitern.und Solidarität mit den am meisten betroffenen Ländern zu zeigen, teilte der Sprecher weiter mit.
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