Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Höcke im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Demnach soll Höcke 100 Tagessätze à 130 Euro zahlen.
Der Thüringer AfD-Chef Höcke ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine verbotene NS-Parole verwendet hat.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker im Mai 2021 auf einer Kundgebung in Merseburg wissentlich die Parole"Alles für Deutschland" benutzte. Dabei handle es sich um das"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.
Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Der Thüringer VerfassungsschutzDiese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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