Prozess um NS-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt

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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Das

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale sprach Höcke am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole. Höcke selbst bestritt dies.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen ist Revision möglich. Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. DieAnfang September.

Die Verteidigung hält die Beweislage hingegen für unzureichend und forderte Freispruch. Höckes Verteidiger Philip Müller nannte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft "sehr konstruiert". Es gebe keine Hinweise, dass Höcke den SA-Slogan geplant verwendet habe.

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