Die Versammlungsfreiheit gilt in Demokratien als hohes Gut. Doch auch für pro-palästinensische Demonstrationen gibt es rechtliche Grenzen. Fachanwalt Udo Vetter klärt auf.
Bei pro-palästinensischen Protesten in Deutschland fallen immer wieder antisemitische Parolen, israelische Flaggen werden verunglimpft. Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, aber es gibt strafrechtliche Grenzen.
Demnach können antisemitische Parolen, die während einer Versammlung lautstark getätigt werden und etwa Morde befürworten, mit Geldbußen oder einer Freiheitsstrafe einhergehen, wie Vetter sagt. Dem Anwalt zufolge ist auch die Verunglimpfung ausländischer Flaggen strafbar, das regelt Paragraf 104 des Strafgesetzbuchs.
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