Ist die Gefahr für einen Soldaten, nach einem Einsatz in Afghanistan Anschlagsopfer zu werden, größer als für die Allgemeinheit? Das OVG muss entscheiden.
Als Pendler mit der Bahn auf dem Weg zur Kaserne sieht ein Soldat sich in Gefahr und will sich mit einer Waffe verteidigen dürfen. | © picture alliance / ZoonarIst die Gefahr für einen Soldaten, nach einem Einsatz in Afghanistan Anschlagsopfer zu werden, größer als für die Allgemeinheit? Jetzt verhandelt das NRW-Oberverwaltungsgericht.
Bielefeld/Münster . Mit einem Streit um den abgelehnten Waffenschein für einen Bundeswehrsoldaten beschäftigt sich am 30. August das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht . Der Elitesoldat, der für das Kommando Spezialkräfte im Auslandseinsatz war, sieht für sich und seine Familie eine besondere Bedrohungslage durch islamistische Extremisten.
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