Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona-Beschränkungen ins Wasser fiel. Das EuGH hat entschieden.
Corona-Einschränkungen und -Regelungen haben seit dem Aufkommen der Pandemie die Reisepläne vieler Menschen durchkreuzt. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Rechte von betroffenen Urlaubern gestärkt. Alle Pauschalreisenden können ihr Geld bei ausgefallenen Reisen zurückverlangen. Auf jeden Fall dann, wenn bestimmte Umstände gegeben waren. Das geht aus einem Urteil hervor, welches das EuGH am Donnerstag in Luxemburg verkündete.
EU-Gesetze besagen allerdings, dass Pauschalurlauber einen Anspruch auf Reduzierung des Preises haben, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Eine Ausnahme entsteht, wenn der Reiseveranstalter beweisen kann, dass die Vertragswidrigkeit auf den Reisenden zurückging. Bei der Reise der Kläger nach Gran Canaria war das nicht der Fall, wie die Richter des EuGH nun urlauberfreundlich entschieden.
Die Entscheidung pro Pauschalurlauber könnte ein Urteil mit Signalwirkung darstellen und als Präzedenzfall fungieren. Auf Reiseveranstalter könnten nun einige Klagen zukommen. Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
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