Gericht stärkt Arbeitnehmer: Urteil: Dienst-SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden
Der Firmenwagen ist out. Lohnender ist ein Dienstfahrrad. Seit fünf Jahren ist es dem Firmenwagen rechtlich gleichgestellt. Der Mitarbeiter kann sich ein Fahrrad vom Unternehmen leasen. Anders als beim Firmenwagen darf er das Dienstfahrrad zu 100 Prozent privat nutzen. Weiterer Vorteil: Es müssen keine komplizierten Verträge abgeschlossen werden."Dank der Steuervorteile sind die tatsächlichen Kosten für den Mitarbeiter sehr gering.
"Außerdem ist das Fahrrad bei Diebstahl versichert." So kommt man auch günstig in den Genuss eines E-Bikes mit Kaufoption nach Vertragsende.DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel lobte die Entscheidung. Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten in der Freizeit Arbeit und Erreichbarkeit erwarteten, seien auf dem Holzweg. "Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer muss in der Freizeit SMS lesen oder sonstige Anfragen beantworten.
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