Es wird keine Ermittlungen gegen falsch parkende Polizeibeamte geben. Die Staatsanwaltschaft sieht allenfalls Ordnungswidrigkeiten, aber keine verfolgbaren Straftaten.
deren Dienstwagen während des Polizeigottesdienstes am 19. Januar in der Frauenkirche unberechtigt in der Fußgängerzone geparkt waren
. Eine diesbezügliche Anzeige sei geprüft worden, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag; Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten seien dabei nicht festgestellt worden. In der anonymen Anzeige war etlichen Führungskräften der bayerischen Polizei sowie ihren Fahrern Amtsanmaßung vorgeworfen worden, weil in den Dienstwagen gut sichtbar rote Polizeikellen ausgelegt waren. Damit wird normalerweise ein Fahrzeug im Einsatz gekennzeichnet. Hinzu kamen Vorwürfe der Strafvereitelung, weil die Vorfälle nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet worden seien.
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