Das Bundesverfassungsgericht beanstandet ein wichtiges Detail des neuen Bundestagswahlrechts. Die CSU und ihre Wähler würden womöglich benachteiligt.
Karlsruhe beanstandet Wahlrechtsreform : Sitze, Stimmen und Hürden Das Bundesverfassungsgericht beanstandet ein wichtiges Detail des neuen Bundestag swahlrechts. Die CSU und ihre Wähler würden womöglich benachteiligt. KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht im Kern bestätigt.
Das Verfassungsgericht entschied, dass die Fünfprozentklausel ohne Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Grundsätzlich sei die Fünfprozenthürde zwar gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit des Bundestags zu sichern. Bei der CSU sei die Hürde aber nicht nötig, weil ihr Einzug in den Bundestag nicht zur Zersplitterung des Parlaments beitrage. Traditionell schließe sich die CSU mit der CDU zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen.
Diese sogenannte Zweitstimmendeckung kann zwar dazu führen, dass es nicht mehr in allen Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete gibt. Dies verstößt aber nicht gegen das Grundgesetz, so die Richter:innen, das dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum gebe. „Der Gesetzgeber kann Änderungen einführen, die ein Umdenken der Wähler erfordern“, sagte Doris König, die Vizepräsidentin des Gerichts.
Die Neuregelung der Fünfprozentklausel wird wohl eher ein Projekt für die nächste Wahlperiode. Der Bundestag hat dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten. So könnte er zum Beispiel mehr als 3 Grundmandate verlangen, etwa 5 oder 15 Mandate. Alternativ könnte der Bundestag aber auch die 5-Prozent-Hürde auf 4 oder 3 Prozent absenken oder Parteien, die wie CDU und CSU gemeinsam eine große Fraktion bilden, ausnehmen.
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