Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Teile der Ampel-Wahlrechtsreform

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Karlsruhe - Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel-Koalition 2023 das Wahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig - und muss überarbeitet werden.

in Karlsruhe. "Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil bereits seit gestern im Internet abzurufen."Die von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzte Neuregelung des Gesetzes ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei derim kommenden Jahr angewendet werden.

Dass die Ampel die Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen hat, ist aus Sicht der Karlsruher Richterinnen und Richter verfassungskonform. Der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum, betonte König mehrfach. Die sogenannte Zweitstimmendeckung sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber müsse die Sperrklausel so gestalten, dass sie nicht über das hinausgehe, was für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestags erforderlich ist. Dabei müsse er nicht unbedingt die vorgeschlagene gemeinsame Berücksichtigung zweier kooperierender Parteien, wie CDU und CSU, einführen. Er könne die Sperrklausel auch anders modifizieren.

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