Geräte während der Fahrt benutzen? Das ist Autofahrerinnen und Autofahrern verboten, auch das Telefonieren ohne Freisprechanlage. Doch was ist, wenn man das Handy beim Freisprechen umlegt?
Wer sein Handy während eines Telefonats über die Freisprechanlage nur aufnimmt, um es etwa woanders hinzulegen, begeht am Steuer eines Autos keinen sogenannten Handyverstoß. Untersagt sei lediglich das Benutzen des Geräts. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, über den der ADAC berichtet .
In dem Fall war ein Mann von der Polizei beobachtet worden, wie er während der Fahrt am Steuer ein Handy hielt und sprach. Die Beamten stoppten den Fahrer und warfen ihm einen Handyverstoß vor. Doch genau das bestritt dieser.Seine Erklärung: Er habe über eine Freisprecheinrichtung telefoniert, die per Bluetooth mit dem Handy verbunden war. Das Gerät hätte er nur umgelegt, damit es sicherer liegt. Eine Kommunikationsfunktion des Handys habe er nicht genutzt.
Vor dem Amtsgericht hatte er dann aber keinen Erfolg. Diesem reichten die Mundbewegungen im Zusammenhang mit dem Gerät in den Händen als Nachweis für einen Handyverstoß. Der Mann wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro verurteilt. Dagegen legte er Rechtsbeschwerde ein.Mit Erfolg: Das OLG hob das AG-Urteil per Beschluss auf.
Weitere sinngemäße Argumentation des OLG: Wäre gewollt gewesen, dass die Hände stets von fahrfremden Tätigkeiten fernblieben, wäre nicht nachvollziehbar, warum ein Verstoß nur bei elektronischen Geräten gelten sollte. Ein Verstoß sei demnach nur dann gegeben, wenn eine konkrete Kombination aus Halten und Nutzen während der Fahrt nachgewiesen werden könne.
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