Auch wenn Bremen das Sitzenbleiben abgeschafft hat, können Schüler freiwillig wiederholen. Allerdings reicht nicht einfach ein Antrag der Erziehungsberechtigten.
Für manche Eltern war das Zeugnis ihrer Kinder eine böse Überraschung. Ein paar Fünfen und etliche Vieren – das tut weh. Erst recht, wenn es sich um das Zeugnis eines Neuntklässlers aus der Oberschule handelt.
Immerhin muss so ein 15-Jähriger sich damit schon um einen Ausbildungsplatz bewerben. Was liegt da näher als der Gedanke, ihn das Jahr freiwillig wiederholen zu lassen? Laut Schulgesetz ist das möglich, auch wenn das Sitzenbleiben in Bremen seit dem Schuljahr 2008/09 abgeschafft ist.
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