Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Durchführung der Berlin-Wahl 2023 abgelehnt. Nun droht noch größeres Chaos.
In einem am Montag bekannt gewordenengab es den Berliner Abgeordneten die Möglichkeit, sich in der Hauptsache bis zum 2. März dieses Jahres zu äußern.
Die 43 Politikerinnen und Politiker, die das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten, richteten sich gegen eine. Der Berliner Verfassungsgerichtshof war in seiner Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen, für die Wiederholung einer Wahl sehr hohe und enge Grenzen zu setzen.
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