Bundesjustizminister MarcoBuschmann und Bundesfamilienministerin lisapaus legen gemeinsamen Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz vor: Geschlechtseintrag soll einfacher geändert werden können. trans Transident LGBT LGBTQIA LGBTQIAplus
Werden die Pläne zum Gesetz, soll eine Geschlechtsänderung beim Standesamt künftig drei Monate nach der entsprechenden Erklärung wirksam werden. Ein erneuter Geschlechtswechsel ist dann ebenfalls möglich. Es gilt aber eine Sperrfrist von einem Jahr. Für Minderjährige bis 14 Jahren entscheiden die Eltern über den Geschlechtswechsel. Ältere Jugendliche entscheiden dem Entwurf zufolge selbst, brauchen aber die Zustimmung der Eltern.
In den vergangenen Jahren hatten Verfahren nach dem Transsexuellengesetz deutlich zugenommen. Laut Statistik des Bundesamts für Justiz gab es 2021 mehr als 3.200 Verfahren, 2013 waren es gut 1.400, 2008 rund 900.Der stellvertretende queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jan Plobner, erklärte, er freue sich, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz nach monatelangen Debatten im Hintergrund endlich vorangehe und man sich bald im Parlament mit der Regelung befassen könne.
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