Justiz- und Familienministerium haben sich auf einen Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Nächste Woche geht er in die Verbandsanhörung.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, im November 2022 Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, dass der Geschlechtseintrag sowie Vornamen künftig beim Standesamt geändert werden können. Nach einer dreimonatigen Wartezeit ist die Änderung gültig. Kinder und Jugendliche sollen mit dem Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten Vornamen sowie Geschlechtseintrag ändern können. Sind die Jugendlichen über 14 Jahre alt und ihre Sorgeberechtigten stimmen nicht zu, kann ein Familiengericht diese Zustimmung ersetzen.
Zuletzt kam es bei den Abstimmungen zwischen den zuständigen Ministerien immer wieder zu Verzögerungen, ursprünglich war der Gesetzentwurf für vergangenes Jahr angekündigt. Bereits im Juni 2022 wurden Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, die nun weitestgehend im Gesetzentwurf auch wiederzufinden sind. Bislang noch nicht bekannt war, dass die einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen nicht für Minderjährige gelten wird.
Auch sieht der Entwurf eine Quotenregelung von Gremien und Organen vor: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Eintragung des Geschlechts zum Zeitpunkt der Besetzung.
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