23.400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

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Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro.

im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.am 11. September 2022 brannten Darmstädter Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.am 11.

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