Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1000 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 8. Oktober 2022 wurde im Dortmunder Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer abgebrannt.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 8. Oktober 2022 wurde im Dortmunder Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer abgebrannt.
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