Verbraucherschützerinnen und -schützer haben einen Aufruf gestartet.
Wer bei Zalando bestelle und nicht fristgemäß zahle, werde mit der zweiten Mahnung per Mail aufgefordert, Mahngebühren von 5,30 Euro zu zahlen, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag. Doch zum einen gebe es keine entsprechenden Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürften laut Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Die aber seien bei E-Mail-Mahnungen „verschwindend gering“.
In einer ersten Phase genüge es nachzuweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, könnten sich alle Interessierten anschließen. Am Freitag war die neue Sammelklage in Deutschland in Kraft getreten. Sie sei „ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erstmals das Einklagen des Geldes für alle Betroffenen möglich wird“, erklärten die Verbraucherschützer.
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