Seit 2022 müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über deren Energieverbrauch informieren. Aber was gilt für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen?
Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, sowie vermietenden Eigentümern. Seit Februar 2023 können bei uns die Heiz- und Wasserzähler per Fernablesung erfasst werden. Regelmäßig wird eine
Diese Informationen müssen seit dem Jahr 2022 bei Fernablese monatlich erteilt werden . Das kann man auch nicht durch Vertrag oder Beschluss ändern, weil die Heizkostenverordnung als gesetzliche Regelung Vorrang hat . Sie ist „zwingendes Recht“. Allerdings stellt die HeizkV die rechtsfähige GdWE den Eigentümern gleich . Die GdWE muss deshalb den Eigentümern die Informationen zur Verfügung stellen. Hat die GdWE einen Verwalter, ist er als ihr Organ für den Vertrag mit den Messdienstleistern und dessen Abwicklung zuständig. Jeder Eigentümer hat Anspruch auf die unterjährigen Verbrauchsinformationen.