175 Jahre Haft würden WikiLeaks-Gründer Julian Assange in den USA drohen. Nun entschied ein Londoner Gericht: Der Whistleblower darf vorerst nicht ausgeliefert werden – und kann gegen die Auslieferung Berufung einlegen.
Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Das entschied der britische High Court am Dienstag. Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.
Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar hatten beide Seiten ihre Argumente dargelegt. Assanges Anwälte führten unter anderem an, der Australier werde aus politischen Gründen verfolgt und dürfe daher nicht ausgeliefert werden. Die Anwälte der US-Justiz verwiesen auf negative Konsequenzen der Veröffentlichung vieler Tausend geheimer Dokumente durch WikiLeaks.
Hunderte Menschen hatten vor dem Gerichtsgebäude für eine sofortige Freilassung Assanges demonstriert. Auch Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Politiker setzen sich für ihn ein. Nicht zuletzt die australische Regierung drängt inzwischen auf ein Ende der Strafverfolgung. Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.
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