Wie Bayern für mehr Schutz für Kinder sorgen will

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Wie Bayern für mehr Schutz für Kinder sorgen will
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Bayerns Justizminister Eisenreich will Kinder besser schützen - durch ein 'Kinderschutz-Netzwerk' und 'Kinderschutz-Kompetenzpartner'. Seit Anfang des Jahres sind Kompetenzpartner im Einsatz - in München, Bamberg und Nürnberg.

Bayerns Justizminister Eisenreich will Kinder besser schützen - durch ein "Kinderschutz-Netzwerk" und "Kinderschutz-Kompetenzpartner". Seit Anfang des Jahres sind Kompetenzpartner im Einsatz - in München, Bamberg und Nürnberg.Eine 14-Jährige, die gefoltert wurde, um das "Ja" zu einer Zwangsehe zu erreichen. Eine Mutter, die nach der Entbindung ihr Kind in einem Korb zurücklässt, um ihm ein besseres Leben zu ermöglichen.

Es sind erschütternde Fälle, die die langjährige Familienrichterin im Laufe ihrer Karriere vor sich liegen hatte. Doch diese Fälle sind in Bayern traurige Realität. Nun ist Sachenbacher "Kompetenzpartnerin Kinderschutz", kurz KPK. Das bedeutet, sie ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen des Kinderschutzes im Raum München – konkret: im Münchner Oberlandesgerichts-Bezirk.

Aber auch außerhalb der Justiz soll Sachenbacher Bindeglied und Ansprechpartnerin sein, beispielsweise für Ärzte, Psychiater, Polizisten, Lehrer, Jugendämter oder Erziehungsberater. Sachenbacher selbst fasst ihre Funktion so zusammen: Vermittlerin von Kontakten, emotionale Unterstützerin, Wegweiserin, Beraterin und Tutor für junge Richter. "Ich bin die Vernetzungsstation, die die Antennen immer nach außen richtet.

Es brauche ein "gutes Selbstbewusstsein", um das verarbeiten zu können. Wenn man nicht gerade an einem großen Amtsgericht wie München arbeite, sei man als Familienrichter häufig auf sich allein gestellt und hätte keine direkten Kollegen, um sich auszutauschen. Auch das soll sich mit den Kompetenzzentren ändern.

Außerdem möchte Eisenreich die "Verletzung der Fürsorgepflicht" künftig zum Straftatbestand machen. Wenn also beispielsweise Fällen von sexuellem Missbrauch in Verbänden oder Kirchen nicht ausreichend nachgegangen werde. Ein entsprechender Antrag sei bereits von der Justizministerkonferenz angenommen worden und müsste nun vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

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