Wenn die Preise zwischen Regal und Kasse steigen

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Ärger im Supermarkt: Wenn die Preise zwischen Regal und Kasse steigen

Nicht nur die Inflation lässt so manchen Supermarktkunden beim Bezahlen verzweifeln. Mitunter gesellt sich dazu auch Überraschung und Verärgerung darüber, dass an der Kasse mehr für die Ware verlangt wird, als im Regal ausgepreist ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass die Beschwerden über eine derartige Praxis der Händler nicht abreißen. Demnach schlampen einige Händler bei der korrekten Pflege der Preisauszeichnung.

Vor allem auslaufende Sonderangebote sorgen wohl für Verärgerung bei den Kunden. Die hierfür gültigen Preisschilder werden zum Teil zu spät ausgetauscht. Also erst, wenn die Aktion bereits beendet ist. Die Preise im Kassensystem sind dann zwar aktuell, aber die Preisschilder am Regal noch nicht. Daher erhalten die Verbraucherschützer oft Beschwerden an Tagen, an denen Verkaufsaktionen beendet oder auch begonnen werden.

Rein rechtlich bleibt Betroffenen wenig mehr, als ihren Unmut zu äußern. Denn der "Kaufvertrag" zwischen Kunden und Händler wird an der Kasse geschlossen. Es gibt kein Anrecht auf den Preis am Regal. Manchmal geben Händler aus Kulanz die Ware zum günstigeren Preis ab. Selbstverständlich können Kunden aber vom Kauf einer Ware zurücktreten, wenn sie diese nicht zu einem höheren Preis kaufen wollen.

Abgesehen davon gilt, dass eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung gegen die Preisangabenverordnung verstößt und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sollten sich Mängel zur Preisauszeichnung in einer Filiale häufen, bittet die VZHH darüber informiert zu werden. Die Verbraucherschützer prüfen dann, ob sie rechtlich gegen den Händler vorgehen können und informieren die zuständigen Behörden.

Bei vielen Produkten mit geschrumpftem Inhalt, den sogenannten Mogelpackungen, steckt zudem oft noch das alte Preisschild mit der alten Füllmenge am Regal, wie die Verbraucherzentrale beobachtet hat. Verkauft wird jedoch bereits das neue Produkt mit weniger drin. Für den Verkaufspreis ist das in der Regel egal, denn dieser Preis bleibt oft unverändert. Der Grundpreis hingegen ist falsch, da er auf Grundlage des Packungsinhalts berechnet wird.

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