Der Teilverkauf des Sony Centers ist offenbar so angelegt, dass die Zahlung von Grunderwerbssteuer vermieden wird. Das ist bitter für alle, die sie berappen.
Selbstverständlich ist es für eine Stadt wie Berlin gut, wenn internationale Unternehmen davon überzeugt sind, dass es sich lohnt, hier zu investieren. Allerdings nur, wenn das Investment nicht dazu führt, Bewohner der Stadt zu verdrängen.
Wenig erfreulich ist hingegen, dass der Teilverkauf des Sony Centers im Wert von 677 Millionen Euro offenbar als Share Deal abgewickelt werden soll, bei dem die Zahlung der Grunderwerbssteuer vermieden werden kann. Bei Share Deals wechseln Geschäftsanteile von Immobilienunternehmen den Besitzer. Dabei können Investoren die Steuer vermeiden, wenn sie beim Kauf eine bestimmte Obergrenze der Anteile unterschreiten.
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