Verhandlung gegen Hückeswagener: 91-Jähriger muss zur Fahreignungsprüfung

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Verhandlung gegen Hückeswagener: 91-Jähriger muss zur Fahreignungsprüfung
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Weil er einen Unfall nicht bemerkt hatte, musste der Rentner aus Hückeswagen vor das Amtsgericht. Das Verfahren wurde schließlich vorläufig eingestellt.

Vor dem Amstgericht ging es darum, wie lange ein älterer Herr noch fähig ist, ein Auto zu lenken.Manchmal geht es vor Gericht gar nicht um den eigentlich angeklagten Tatvorwurf. So fand sich jetzt vor dem Wipperfürther Amtsgericht ein 91-jähriger Hückeswagener wieder, weil er am 5. April beim Ausparken am Albert-Schweitzer-Weg einen Unfall verursacht hatte – diesen allerdings nicht bemerkt haben wollte. „Mir ist sehr wichtig, dass das nicht mit Vorsatz passiert ist.

Der Richter meinte, dass er doch ein wenig mehr Hintergrund wissen wollte. „Sie sind ja schon mal mit diesem Auto zusammengestoßen und waren deswegen vor Gericht“, sagte er. Nein, entgegnete der 91-Jährige, das sei ein anderes Auto aus der Nachbarschaft gewesen. „Und ich bin da nur zu spät gekommen – als ich mit den Nachbarn sprechen wollte, war die Polizei schon da“, sagte er. Der Richter brachte sachte das Thema auf, das über der Verhandlung bereits schwebte.

„Irgendwann ist das mit Autofahren aber ohnehin vorbei. Ich mache mir halt immer Sorgen, wenn jemand im Straßenverkehr Dinge nicht mehr wahrnimmt“, sagte der Richter. Der Anwalt des 91-Jährigen warf ein: „Ja, das ist auch etwas, über das mein Mandant Bescheid weiß.“ Die Staatsanwältin sagte mit Blick auf die Beweisfotos, dass es sich um eine Beschädigung am Wagen des 65-jährigen Geschädigten handele, die man bemerken müsse. „Wären Sie bereit, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten?“, fragte sie. Nein, das gehe nicht. Und er habe das Geräusch nicht hören können, auch weil es stark geregnet habe.

Wenn dabei herauskomme, dass er nach wie vor fahrtüchtig sei, dann sei das so – aber es könne eben auch dabei herauskommen, dass dies nicht mehr der Fall sei. Und dann müsse er seine Fahrerlaubnis abgeben. Das sei aber nicht mehr Sache des Strafgerichts. „Man wird nicht jünger, Beweglichkeit und Hörvermögen nehmen ab. Machen Sie die Prüfung – das Ergebnis müssen Sie dann tragen“, sagte der Richter.

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