330 Euro pro Monat erhalten derzeit alleinstehende Asylsuchende, die in einer Sammelunterkunft leben – zehn Prozent weniger als andere. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden: Diese Kürzung verstößt gegen das Grundgesetz.
Alleinstehenden Asylsuchenden dürfen nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sei nicht erkennbar, dass dort tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden, teilte das Gericht mit.
Betroffen sind laut dem Beschluss alleinstehende Erwachsene, "die in sogenannten Sammelunterkünften wohnen und sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten".Betroffene erhalten mehr Geld – teils auch rückwirkend Laut dem Verfassungsgericht bekommen nun alle Betroffenen, deren Bescheide für diese Zeit noch nicht bestandskräftig sind, rückwirkend ab September 2019 mehr Geld. Das ist dann der Fall, wenn jemand Widerspruch eingelegt oder geklagt hat. In allen anderen Fällen ist die Entscheidung für die künftigen Leistungen zu berücksichtigen.
Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte . Um die Regelung in Karlsruhe überprüfen zu lassen, hatte sie eine Mustervorlage erarbeitet, von der eine Richterin am Sozialgericht Düsseldorf Gebrauch machte. Dort klagt ein Mann aus Sri Lanka auf höhere Leistungen für mehrere Monate 2019 und 2020 – über diese Klage entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Aktuell bekommen Menschen in einer Sammelunterkunft 330 Euro im Monat. Anderen alleinstehenden Asylbewerbern stehen 367 Euro zu."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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