+++ EIL +++ Der Bundeswehroffizier Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
, Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus einsetzt.
Wichtig sei aber"der subjektive Tatbestand". Was heißt das?"Es muss festgestellt werden, dass tatsächlich ein fester Tatentschluss vorhanden war. Das setzt nicht unbedingt voraus, dass man Tatzeit, Tatort und Opfer in der Beweisaufnahme ganz konkret umfassen kann." Beim Vorwurf nach Paragraph 89a gehe es auch um die Einstellung zum Staat, erklärt die OLG-Sprecherin. Um von einer staatsgefährdenden Gewalttat auszugehen, müsse man auch die Motivation ergründen.Bei seinem Schlusswort am letzten Prozesstag vor dem Urteil lag ein dicker Aktenordner vor dem Angeklagten. Erst zitierte ihn Anwalt Hock:"Ich habe verstanden, dass der Gerichtssaal nicht der Ort ist, um meine Überzeugungen vorzutragen.
Als der Fall Franco A. 2017 erstmals Schlagzeilen machte, erschütterte das die Bundeswehr und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge . Beim BAMF halfen seit 2015, als hunderttausende Geflüchtete nach Deutschland kamen, viele Mitarbeiter anderer Behörden aus.
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