Ukraine-Krieg: Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung

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Ukraine-Krieg: Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung
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Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine Modernisierung der Bundeswehr. Mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit beschloss die Länderkammer eine Änderung des Grundgesetzes für das Sondervermögen.

In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro für ein Sondervermögen aufgenommen werden dürfen. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte .

Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen bei der Bundeswehr und deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit.

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