Dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke droht eine Anklage wegen Volksverhetzung durch die Staatsanwaltschaft in Halle. Hintergrund sind strafbare Äußerungen bei einer Wahlkampf-Rede.
erheben. Bereits am Freitag soll der Landtag demnach die Aufhebung der Immunität, die bereits besteht, zu den Ermittlungen erweitern.
Zum Verhängnis werden könnte Höcke eine Rede, die er im Landtagswahlkampf 2021 hielt. Damals beendete er diese in Merseburg mit den Worten „Alles für Deutschland“ – eine Redewendung, die strafbar ist, weil sie sich auf das NS-Regime bezieht. Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Staatsanwaltschaft in Halle, die mit dem Fall befasst ist, erklärte dem „Spiegel“, dass man sich „in einem hier geführten Verfahren Ende Februar 2023 erneut an den Thüringer Landtag gewandt hat“. Weitere Angaben machte sie nicht. Der Thüringer Landtag hatte bereits im November 2021, kurz nach Höckes Rede, den Weg für die Ermittlungen freigemacht. Möglicherweise könnte der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein. Der „Spiegel“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Halle in einem Schreiben an das Landesparlament davon ausgeht, dass Höcke verurteilt wird.
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