Brüssel - Die EU berät über neue Führerschein-Richtlinien mit dem Ziel, im Rahmen der Agenda 'Vision Zero' bis 2050 die Zahl der Unfalltoten auf null zu reduzieren. Die Änderungsvorschläge sind gravierend, vor allem für Fahranfänger und Senioren.
Wer den Führerschein bestanden hat, hat erst einmal gut lachen - noch zumindest. Die EU berät über Änderungen, die vielen künftigen Fahranfängern nicht gefallen dürften .- Die EU berät über neue Führerschein-Richtlinien mit dem Ziel, im Rahmen der Agenda"Vision Zero" bis 2050 die Zahl der Unfalltoten auf null zu reduzieren. Die Änderungsvorschläge sind gravierend, vor allem für Fahranfänger und Senioren.
Wie der "Stern" berichtet, hat der Verkehrsausschuss der EU neue Führerschein-Richtlinien entworfen und dem Parlament am Dienstag zur Beratung vorgestellt. Im Zuge des Projektes "Vision Zero" soll es bis 2050 keine Unfalltoten mehr auf den Straßen der Freihandelszone geben. Die vorgeschlagenen Änderungen im Verkehrsrecht könnten Einschränkungen für Fahrer und höhere Kosten mit sich bringen.
Einer der auffälligsten Vorschläge: Die geplante Einführung eines Tempolimits für Fahranfänger. Neulinge auf den Straßen sollen künftig mit maximal 90 Kilometern pro Stunde unterwegs sein dürfen. So sollen Raser früh ausgemacht und die Opferzahlen nach Unfällen verringert werden. Außerdem sollen Fahranfänger künftig eine zweite Führerscheinprüfung absolvieren.
Der EU-Verkehrsausschuss schlägt ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger vor. Damit sollen vor allem die Fahrer selbst geschützt werden: In Deutschland beispielsweise ereigneten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als ein Viertel aller Unfälle der 18- bis 24-Jährigen zwischen 19 Uhr und 5 Uhr morgens. In den anderen Altersgruppen waren es prozentual betrachtet nicht einmal halb so viele Unfälle.
Damit soll das Fahren von SUV und anderen großen Fahrzeugen erschwert werden, da diese laut Berichtsentwurf anfälliger für Zusammenstöße seien als leichtere Pkw. Durch die erhöhte Anzahl schwerer Fahrzeuge in der EU sei die Führerscheinklasse B für diesen Typ Auto nicht mehr geeignet. Von der Regelung wären auch viele Elektroautos betroffen, die aufgrund der schweren Batterie oft ein Leergewicht von 1,8 Tonnen überschreiten.
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