Streitgespräch über ein Verbot der AfD: „Wir brauchen eine Atempause“

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Die AfD wird immer radikaler. Hilft jetzt nur noch ein Verbot? Marco Wanderwitz (CDU) ist dafür, Sebastian Fiedler (SPD) dagegen, ein Streitgespräch:

Streitgespräch über ein Verbot der AfD: „Wir brauchen eine Atempause“ Die AfD wird immer radikaler. Hilft jetzt nur noch ein Verbot? Marco Wanderwitz von der CDU und Sebastian Fiedler von der SPD streiten darüber.wochentaz: Herr Wanderwitz, Sie wollen ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen und suchen dafür Mitstreiter im Bundestag. Warum ist das der richtige Weg?

Schon 2017 scheiterte ein NPD-Verbotsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht attestierte der Partei zwar, verfassungsfeindlich zu sein – aber zu durchsetzungsschwach, um die Demokratie wirklich angreifen zu können. Wanderwitz: Wir würden ja nicht beschließen, einen politischen Mitbewerber zu verbieten. Sondern wir leiten ein rechtsstaatliches Verfahren ein, an dessen Ende das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Wir brauchen eine Atempause für die Demokratie. Die AfD in den Parlamenten treibt uns jeden Tag vor sich her. Sie hat Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die 24 Stunden am Tag vom Steuerzahler bezahlt das Internet und die Parlamente mit rechtsradikalen Inhalten fluten.

Fiedler: Ich habe nicht gesagt, dass das reicht. Ich habe Beispiele genannt, die zeigen, dass wir durchaus etwas tun. Aber wir haben eine Partei, die schon jetzt bundesweit 20 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereint, in manchen Bundesländern deutlich mehr. Das Verfahren würde Jahre dauern. In dieser Zeit würde sich die AfD noch mehr in die Opferrolle begeben, als sie das ohnehin schon tut.

Parteiverbote in der BundesrepublikEntscheidungen: In der Bundesrepublik gab es bislang zwei erfolgreiche Parteiverbote: 1952 verbot das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands . Zwei Verbotsverfahren gegen die NPD dagegen scheiterten. Das erste wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt, das zweite 2017, weil die NPD zu wenig Einfluss hat, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele in die Tat umzusetzen.

Wanderwitz: Ja, das ist bei uns schon deutlicher zu sehen. In Sachsen steht die AfD bei 35 Prozent, vielerorts bestimmt sie den Ton und der ist brachialer als im Westen. Der AfDler bei mir zu Hause hat 2019 bei der Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl gesagt, dass man die, die jetzt in den Parlamenten sitzen, jagen und erlegen muss.Wanderwitz: Genau. Und dann hat der Mann aus meiner Heimat noch dazu gesagt, dass man sie rausschlagen muss aus den Parlamenten.

Wanderwitz: Ich beziehe mich vor allen Dingen auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das hat ja auch der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt gerade in den Mittelpunkt gestellt, als er die dortige AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hat. Die übergroße Zahl der AfD-Mitglieder vertritt ein Bild vom Menschen und vom Volk, das nicht zu unserem Grundgesetz passt.

Wanderwitz: Das glaube ich nicht. Die AfD wäre trotzdem zweistellig, natürlich wäre die Bedrohungslage kleiner. Aber das ist sie nicht – und wird sie kurzfristig wohl auch nicht. Zu der großen Krise des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist jetzt die Krise im Nahen Osten dazugekommen. Und wir wissen nicht, was als Nächstes kommt. So lange sitzt die AfD im Sauerstoffzelt.

Wanderwitz: Natürlich ist der Verfassungsschutz eine Institution, die eine wichtige Rolle spielt. Aber dessen Einstufung hat nur Indiz-Charakter für Karlsruhe. Die AfD hat gegen die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremer Verdachtsfall geklagt, die Sache liegt jetzt seit anderthalb Jahren beim Oberverwaltungsgericht Münster.

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