Die Räumung des Palästina-Protestcamps neben dem Kanzleramt könnte ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei hat im Nachgang mehr als 40 Strafverfahren eingeleitet.
Die Räumung des Palästina-Protestcamps neben dem Kanzleramt könnte ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei hat im Nachgang mehr als 40 Strafverfahren eingeleitet.
Die Berliner Polizei hat nach der Räumung eines Protestcamps zur Unterstützung der Palästinenser-Bewegung neben dem Kanzleramt 42 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um Angriffe auf Einsatzkräfte, Landfriedensbruch, Volksverhetzung und Beleidigung, teilte die Polizei am Samstag mit. Im Umfeld der Räumung und von Protestaktionen dagegen seien am Freitag 161 Personen vorübergehend festgenommen worden.
Ein gegen das Verbot des Protestcamps eingebrachter Antrag auf Rechtsschutz sei vom Verwaltungsgericht Berlin abgelehnt worden. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stehe der klagenden Person weiterhin offen.Das Protestcamp war den Angaben zufolge wegen Verstößen gegen Beschränkungen und seit dem 8. April wiederholt begangener Straftaten wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verboten worden.
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