Der Bundesgerichtshof hat eine Frau freigesprochen, die ihrem schwer kranken Ehemann beim Sterben geholfen hat.
Die frühere Krankenschwester habe sich"unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht", entschied das Gericht. Sie habe ihren Mann nicht durch aktives Tun getötet. Ihr Verhalten stelle sich vielmehr als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss. Entscheidend sei, wer den lebensbeendenden Akt eigenhändig ausführe. Das war nach Ansicht des BGH in diesem Fall der Ehemann.
Er hatte eigenständig eine Überdosis Tabletten eingenommen. Die Angeklagte spritzte auf seinen Wunsch hin zusätzlich eine Überdosis Insulin, die den Todeseintritt sichern sollte. Das Landgericht Stendal hatte die Frau Ende 2020 wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte mit Kritik auf das Urteil. Damit werde die Tötung durch eine andere Person gebilligt und der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen. Vorstand Brasch äußerte die Befürchtung, der gesellschaftliche Druck auf Alte, Pflegebedürftige, Schwerstkranke und Menschen mit Behinderung könnte nun steigen.
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