In Berlin beschwert sich ein Nachbar über den Kinderlärm. Eine Debatte auf Instagram bricht darüber aus, was Kinder dürfen und was nicht.
Lärmbelästigung: Dürfen Kinder im Hinterhof spielen? - Aushang spaltet die Meinungen
„Bitte nehmen Sie Rücksicht! Und lassen Sie Ihre Kinder nicht im Hof schreien und toben!“ Mit dieser dringenden Bitte fängt ein Beschwerdezettel an, der in einem Berliner Haus aushing. Was jedoch nach einer zunächst einfachen Bitte klingt, wird am Ende des Zettels ernst. Denn der Verfasser der Notiz gibt zu, bereits eine Anzeige beim Ordnungsamt gegen die Hausverwaltung gestellt zu haben. Die Begründung: „Einhaltung der Lärmschutzverordnung“.
In den Kommentaren gehen die Meinungen zu dem Hausaushang auseinander. Viele können die Person, die sich über den Kinderlärm beschwert, verstehen. „So ein Innenhof oder Hinterhof hallt oft auch ganz schön und auf Dauer ist so was mit Sicherheit nervig“, schrieb ein User. „Vielleicht wollen diejenigen auch nur mal Ruhe, weil sie von der Arbeit kommen“, lautete ein weiterer Kommentar.
Die Frage, ob der Lärm in Ordnung ist oder nicht, regelt zumeist die Hausordnung. Der Mieterverein Berlin schreibt: „Gehören Außenflächen – etwa ein Innenhof oder der Innenbereich größerer Wohnanlagen – vertragsgemäß zur Mietsache, dürfen dort auch Kinder spielen.“ Doch dabei müssen die Ruhezeiten, wie etwa die Mittagsruhe, beachtet werden.
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