Er hat eine 87-Jährige vergewaltigt und ausgeraubt und eine weitere Seniorin im selben Wohnhaus genötigt. „Ich räume alles ein“, sagte der angeklagte
36-Jährige der Richterin zu Anfang des Verfahrens. Weil die an Demenz erkrankte Hauptzeugin nicht gegen ihn aussagen konnte, fiel das Urteil relativ milde aus: vier Jahre und sieben Monate Haft.
Der Verurteilte hatte gemäß einer Vereinbarung von Landgericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Vereinbarung sah vor, dass das an Demenz erkrankte Opfer bei einem Geständnis nicht vor Gericht aussagen muss. Und die Haftstrafe sollte zwischen viereinhalb bis fünf Jahren liegen.
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