Nach den Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg wird über das Waffenrecht, mögliche Behördenfehler und die Einordnung der Tat gestritten.
Durch die Schüsse sind am Donnerstag mehrere Menschen in Hamburg getötet worden Foto: Markus Scholz/dpa
Die Innenministerin verwies auf ihren Gesetzentwurf für ein schärferes Waffenrecht, den sie bereits im Januar vorlegte. Darin enthalten ist eine allgemeine Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder psychologischen Zeugnisses bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenerlaubnis. Bisher gilt diese nur für unter 25-Jährige. Zudem sollen in den Austausch von Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz künftig auch die Gesundheitsämter einbezogen werden.
Auch die Grünen-Innenexpertin Lamya Kaddor forderte einen besseren anlassbezogenen Austausch von Waffenbehörden, Polizei und Gesundheitsämtern, unter einzuhaltendem Datenschutz. Sie plädiert ebenso für psychologische oder ärztliche Zeugnisse bei Erstantragstellenden für Waffen. Zudem müssten Kontrollen auch von Munition erfolgen und der private Waffenbesitz „auf lange Sicht reduziert“ werden. „Weniger Waffen bringen mehr Sicherheit“, so Kaddor zur taz.
Die FDP lehnt Faesers Gesetzesvorhaben von Beginn an ab. Für sie ist eine Verschärfung überflüssig – das Gesetz müsse nur besser umgesetzt werden. In der Koalition soll sich Faeser zunehmend verärgert über die Blockade der Liberalen geäußert haben. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer stellte sich vor die Waffenbehörde, die Philipp F. im Dezember eine Waffenerlaubnis erteilt hatte. Nach einem anonymen Hinweis im Januar, dass der 35-Jährige womöglich psychisch krank sei und eine „besondere Wut“ auf die Zeugen Jehovas habe, hatte die Behörde einen unangekündigten Besuch bei F. vorgenommen – außer einer herumliegenden Patrone aber nichts zu beanstanden.
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