Ein 51-Jähriger behauptet am Flughafen BER bei einer Sicherheitskontrolle, Sprengstoff im Gepäck zu haben. Der Pilot schließt ihn von seinem Flug aus.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen den Mann. In ihrer Mitteilung warnte die Behörde vor den Konsequenzen solcher Aktionen.
Auch scherzhaft gemeinte Äußerungen im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle müssten überprüft werden. Diese würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Abläufe und in der Regel auch zu persönlichen Folgen für die Verantwortlichen führen.
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