Das Bundesverwaltungsgericht hat das sächsische Versammlungsverbot während der Corona-Pandemie als unverhältnismäßig erklärt. Es ist eines der bisher wenigen Urteile zur Rechtmäßigkeit der Corona-Politik.
an diesem Mittwoch entschieden. Dieser gravierende Eingriff in die Versammlungsfreiheit unter Pandemie-Bedingungen sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen. Nach der sächsischen Corona-Schutzverordnung waren alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt.
Geklagt hatte ein Mann aus Dresden. Er sei mit vielen in der Verordnung vorgesehenen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nicht einverstanden gewesen und habe gemeinsam mit weiteren Personen dagegen vor dem Haupteingang des zuständigen Staatsministeriums protestieren wollen,
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