Rente: So viel müssen Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen

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Rente: So viel müssen Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen
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Wer Rente bezieht, muss in der Regel weiterhin Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wie viel das ist, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie hoch sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Rente?Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, beträgt der allgemeine Beitragssatz für Rentner aktuell 14,6 Prozent und gilt für alle Krankenkassen. Dieser wird zur einen Hälfte vom Versicherten und zur anderen Hälfte von der DRV getragen. Bei der monatlichen Rentenzahlung behält die Deutsche Rentenversicherung den Anteil des Rentners bzw.

Wer freiwillig oder privat krankenversichert ist, muss die Beiträge zur Pflegeversicherung auch selbst bezahlen., nach 1939 geboren ist und das 23. Lebensjahr erreicht haben, zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Insgesamt beträgt ihr Beitragssatz also vier Prozent. Kinder können neben ihren leiblichen auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sein.

Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt für Renate vier Prozent, da sie nach 1939 geboren ist, älter als 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat:

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