Eine Zahnärztin fordert vom Impfstoffhersteller AstraZeneca 150.000 Euro, weil dessen Corona-Impfstoff bei ihr vermeintlich zu einem Impfschaden geführt hat. Die Klage wurde nun abgewiesen. Doch wie geht es nun weiter?
Eine Zahnärztin aus Mainz hat den Impfstoffhersteller AstraZeneca verklagt und verlangt eine Entschädigung von mindestens 150.000 Euro. Die Frau gibt an, infolge ihrer Corona-Impfung im März 2021 eine Ohrthrombose erlitten zu haben, die dazu geführt hat, dass sie auf einem Ohr taub ist. Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe die Klägerin ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht bemerkt.
Aufgrund ihrer Taubheit könne sie ihren Beruf als Zahnärztin nicht mehr ausüben. Die Zahnärztin argumentiert laut einem Bericht desaußerdem, dass sie vor der Impfung nicht ausreichend über die potenziellen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs informiert wurde. Der Fall wurde bei einem Gerichtstermin am 21. August 2023 vor dem Landgericht Mainz entschieden und das Urteil steht nun fest. Wie das Gericht entschied, wie hoch die Chance der Klage war, Aussicht auf Erfolg zu haben und was das Gericht bei diesem Fall beachten musste, erfahren Sie in diesem Artikel.Wir benötigen Ihre Einwilligung, um das Video von Glomex anzuzeigen
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Der Anwalt der Klägerin nannte das Ergebnis des Rechtssteits ein"Fehlurteil" und kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Die Frau sprach von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.
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