Prozess gegen AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung von NS-Parole

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Vor dem Landgericht Halle an der Saale beginnt heute ein Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Höcke. Höcke soll auf AfD-Versammlungen in Merseburg und Gera eine verbotene Losung der SA verwendet haben, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.

Die Anklage lautet auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Erst vor Kurzem bestritt der frühere Geschichtslehrer Höcke gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte.

Dierk Borstel, Extremismusforscher an der FH Dortmund, sagte im Deutschlandfunk, diese Losung sei eine der drei bekanntesten NS-Parolen. Sie stünden in jedem Geschichtsbuch. Das Höcke diese Losung nicht kenne, sei aus seiner Sicht nur begrenzt glaubwürdig. Borstel sprach von einer"gezielten Selbstverharmlosung" Höckes.

Der Extremismusforscher warf Höcke vor, gezielt an die Grenzen dessen zu gehen, was gesagt werden darf . Er wolle nationalsozialistische Parolen und Holocaust-Relativierung normalisieren. Höcke habe diese Strategie auch in seinen Büchern beschrieben. Das Gericht müsse nun klären, ob Naziparolen Teil des Meinungsspektrums seien oder ob es Grenzen gebe.

Vor Beginn des Prozesses demonstrierten Gegner des AfD-Politikers vor dem Gerichtsgebäude in Halle. Die Polizei sprach von rund 260 Personen. Zu der Versammlung aufgerufen hatten unter anderem die Gruppen"Halle gegen Rechts" und die"Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten". Nach Angaben der Polizei lief der Betrieb am Gericht trotz der Demonstration normal. Der Zugang sei gegeben, die Situation friedlich.

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