Der gestrige Kompromissvorschlag geht der Bundesregierung offenbar nicht weit genug. Sie fordert, dass die umstrittenen Teile wie die Chatkontrolle erst einmal aus der Verordnung herausgenommen werden.
In einem Positionspapier vom gestrigen Donnerstag hat die deutsche Bundesregierung vorgeschlagen, die EU-Verordnung zur Bekämpfung von sexuellen Kindesmissbrauch im Internet „aufzuspalten“. Wie, solle das Dossier in zwei Teile aufgeteilt werden, in „allgemein akzeptable Bestimmungen“, die im Kompromisstext verbleiben, und in „umstrittene Bestimmungen“, die gestrichen werden.
Laut Euractiv ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch die verbleibenden Teile der Verordnung „einen erheblichen Mehrwert gegenüber dem derzeitigen rechtlichen Status quo“ bieten würden und dass die Einigung auf „diese erstmals auf EU-Ebene geschaffenen Rechtsgrundlagen“ den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern befördern würde.
„So würden unter anderem die Behörden dahingehend gestärkt, dass sie handeln und gegen diese Art von Material vorgehen können.“ Solange es keine einheitliche Definition von „dieser Art von Material“ gibt wird ein handeln nicht in dem gewünschtem Ausmaß möglich sein. Da ist ja die BRD auch am kämpfen gewesen das sie ihre Definition von Kind behalten dürfen.Sie ist unverhältnismäßig, unmenschlich, mit einem bzw.
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