Neukölln greift durch – Sperrzonen für Obdachlose!
„Der Aufenthalt von schul- bzw. kita-fremden Personen auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht zu gestatten. In unmittelbarer Nähe ist er zu beenden, wenn Vermüllung, Verhalten oder Drogenkonsum das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen.“
„Nicht alle Betroffenen wollen die Hilfeangebote des Bezirks annehmen“, sagt Sozialstadtrat Falko Liecke . Der Politiker: „Die sogenannte freiwillige Obdachlosigkeit auf unseren Straßen und Grünanlagen kann deswegen nicht völlig unreguliert bleiben.“Gibt es Konflikte mit Anwohnern wegen Lärm, Verschmutzung, Drogenutensilien oder wenn die Nutzung von Parkbänken, Bushaltestellen, Grünanlagen etc.
Der Leitfaden sieht auch vor: Soll mit Unterstützung des Ordnungsamtes geräumt werden, muss dies der Sozialstadtrat entscheiden. Straßensozialarbeiter sollen die Obdachlosen mindestens eine Woche vorher informieren und eine Unterkunft anbieten. Werden sie nicht angetroffen, muss gut sichtbar eine Information mit dem Räumungstermin hinterlassen werden.
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