Die Ausgaben für Kaltwasser werden in Wohnhäusern oft ungerecht verteilt. Welche Regeln gelten und wer davon profitiert.
Die Nebenkostenabrechnung führt in vielen Mietshäusern immer mal wieder zu Streit, insbesondere, wenn es um den Verbrauch von Kaltwasser geht. So ärgert sich manch ein Alleinstehender, wenn er eine ebenso hohe Abrechnung serviert bekommt wie die mehrköpfige Familie nebenan. Doch wie werden Kaltwasserkosten in einem Mehrparteienhaus überhaupt verteilt?
Gerechter wäre es in so einem Fall, die Kosten nach der Personenzahl umzulegen. Bei diesem Modus wird der Anteil der Kosten nach dem Verhältnis der in einer Wohnung lebenden Personen zu der Gesamtzahl der im Gebäude wohnenden Menschen veranschlagt. Leben beispielsweise zwei Personen in einer Wohnung und 20 Personen im gesamten Haus, trägt der Zwei-Personen-Haushalt ein Zehntel der im Haus angefallenen Kaltwasserkosten.
Ein Personenmonat berechnet sich nach folgender Formel: Anzahl der Personen, die je Monat in der Wohnung gelebt haben, multipliziert mit der Mietzeit im Abrechnungsjahr. War die Wohnung etwa im Abrechnungsjahr mit zwei Personen für acht Monate belegt, ergeben sich 16 Personenmonate. Viele Vermieter dürften kaum begeistert sein, solch einen rechnerischen Mehraufwand zu betreiben.
Kein Wunder, dass sich Mieter immer wieder über die Wasserkosten beschweren und sich mit dem dringlichen Wunsch nach einer Änderung des Verteilungsschlüssels an den Vermieter wenden."Sie können aber nur in krassen Fällen eine Abänderung verlangen", sagt Wall. Eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zur Vorjahresabrechnung reiche nicht aus, um einen anderen Verteilungsschlüssel zu erhalten.
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