Hinterbliebene des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht
in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig.
Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage ist nach Angaben der Sprecherin dem Bundesamt noch nicht zugestellt.
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