Nach Gerichtsentscheidung: Muss der Berlin-Chef der Gewerkschaft der Polizei wieder auf Streife? Das wäre ein einmaliger Vorgang (T+):
, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Seit 2020 war der 44-Jährige als Personalrat der Direktion 2 vom regulären Dienst freigestellt.
Der Landeschef der GdP, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.Das Oberverwaltungsgericht hat aber am 20. Mai bestätigt, dass die im November 2020 abgehaltenen Personalratswahlen in der Direktion 2 mit mehr als 2500 Mitarbeitern ungültig waren. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2021 ist damit rechtskräftig.
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